Bauabnahme
verweigern bei
Mängeln

Infos zu Baumängeln

Baumängel und Abnahme verweigern - Was ist rechtlich erlaubt?

Eine Bauabnahme ist der Schlussakt im Hausbau, bei dem Sie als Bauherr bestätigen, dass das Haus im Wesentlichen vertragsgemäß erstellt wurde. Doch was, wenn Mängel am Bau auftauchen? Dürfen Sie die Bauabnahme verweigern, und wenn ja, in welchen Fällen? In diesem Ratgeber klären wir rechtlich fundiert und verständlich, wann Baumängel eine Abnahmeverweigerung rechtfertigen und wie Sie am besten vorgehen. Besonders für Bauherren in Thüringen - Paare, Familien, Erstbauherren - soll dieser Leitfaden Unsicherheiten abbauen und praxisnahe Handlungssicherheit geben.

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Wir erklären Ihnen, was Baumängel sind.

Was sind Baumängel? Definition und Beispiele

Baumängel sind Abweichungen des Bauwerks vom vertraglich vereinbarten Soll-Zustand. Einfach gesagt: Ein Baumangel liegt vor, wenn die erbrachte Bauleistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Das kann vieles bedeuten. Beispiele für Baumängel beim Hausbau:

Technische Mängel:

Eine tragende Wand fehlt oder ist falsch positioniert, die Statik ist fehlerhaft, eine Heizung funktioniert nicht richtig - all das sind gravierende Mängel, weil sie die Nutzung des Hauses erheblich beeinträchtigen.

Optische Mängel:

Kleine Risse im Putz, Kratzer auf Fensterscheiben oder leicht schief verlegte Fliesen. Solche Schönheitsfehler sind ärgerlich, aber meist rein optisch und beeinträchtigen die Funktion des Hauses nicht.

Verstöße gegen Regeln der Technik:

Wurden anerkannte technische Normen missachtet, etwa eine fehlende Abdichtung im Keller, spricht man auch von einem Mangel. Das kann Folgeschäden wie Feuchtigkeit oder Schimmel begünstigen.

Nicht vertragsgerechte Materialien:

Ein Beispiel ist, wenn statt der vereinbarten dreifach verglasten Fenster nur doppelt verglaste eingebaut wurden. Hier weicht die Beschaffenheit vom Vertrag ab - ein klassischer Baumangel.

Wichtig zu wissen über Baumängel.

Wichtig: Nicht jeder Baufehler ist sofort sichtbar. Versteckte Mängel (z. B. ein undichtes Dach, das erst nach dem ersten Regen auffällt) können noch Monate nach Einzug entdeckt werden. Dafür gibt es Gewährleistungsfristen - bei einem normalen Bauvertrag nach BGB fünf Jahre ab Abnahme, innerhalb derer Sie auftretende Mängel noch melden können. Doch je früher ein Mangel erkannt wird, desto besser, damit er keine größeren Bauschäden verursacht.

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Bauabnahme verweigern - die rechtliche Grundlage

Grundsätzlich ist die Bauabnahme Pflicht: Als Auftraggeber sind Sie verpflichtet, die Leistung abzunehmen, sobald das Haus fertiggestellt und im Wesentlichen mangelfrei ist. Allerdings dürfen Sie die Abnahme verweigern, wenn wesentliche (gravierende) Mängel vorliegen. Rechtlich spricht man davon, dass das Haus noch nicht abnahmereif ist, weil die vertraglich geschuldete Leistung nicht erfüllt wurde.

Wann ist eine Verweigerung erlaubt? Es gibt klare Fälle, in denen Sie die Bauabnahme berechtigt verweigern können:

Schwerwiegende Baumängel:

Liegen wesentliche Mängel vor, die die Nutzung erheblich einschränken oder gefährliche Sicherheitsrisiken darstellen, dürfen Sie die Abnahme bis zur Mängelbeseitigung aufschieben. Beispiele: ein undichtes Dach, das Dachboden und Wände durchnässt, eine defekte Elektrik, die Brandgefahr bedeutet, oder ein nicht funktionierendes Heizsystem im Winter. Solche Mängel machen das Gebäude praktisch unbewohnbar oder unbrauchbar, bis sie behoben sind.

Unvollständige Leistungen:

Ist das Bauwerk nicht fertiggestellt, können Sie ebenfalls verweigern. Zum Beispiel, wenn vereinbarte Teile des Hauses fehlen (etwa ein ganzes Geschoss, bestimmte Räume oder die Sanitärinstallation sind unvollständig). In der Praxis wird die Abnahme erst nach kompletter Fertigstellung durchgeführt - vorher besteht kein Anspruch des Bauunternehmers auf Abnahme.

Vertragswidrige Ausführung, die Nutzung verhindert:

Wenn zentrale Vertragsbestandteile nicht erfüllt sind - z. B. es wurde ein anderer Haustyp gebaut als bestellt, oder erhebliche Maße stimmen nicht - dann liegt ein wesentliches Problem vor. Hier ist die Abnahme zu verweigern, bis eine vertragstreue Ausführung erreicht ist.

Gefahr für die Statik oder Gesundheit:

Stellt ein Mangel die Standfestigkeit des Gebäudes in Frage (fehlerhafte Statik, Setzrisse) oder gefährdet er die Gesundheit (schwere Schimmelbildung durch Baufeuchte, giftige Materialien), gilt das als wesentlicher Mangel mit Sicherheitsrisiko. In solchen Fällen sollten Sie keinesfalls abnehmen, bevor die Probleme behoben sind.

Bei Winkler Eigenheim-Bau profitieren Sie von einem Hausbau-Schutzbrief.

In all diesen Fällen heißt es: Nachbesserung vor Abnahme. Sie können verlangen, dass das Bauunternehmen erst die Mängel beseitigt - die Abnahme wird so lange verschoben. Ihr Bauvertrag (nach BGB oder VOB/B) gibt Ihnen hier Rückendeckung, denn der Unternehmer hat Anspruch auf Abnahme erst, wenn das Werk vertragsgerecht und im Wesentlichen mangelfrei ist.

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Was unsere Bauherren sagen

Town & Country Haus - Winkler Eigenheim-Bau GmbH & Co. KG

4.8

Basierend auf 84 Bewertungen

Alles richtig gemacht und wir würden es wieder tun!!! Das Thema Bauen ist in diesen Zeiten alles andere als einfach...Massiv- oder Fertigteilbau, mit oder ohne Energieförderung und PV Anlage, lieber etwas kleiner oder doch Platz für Alles?! Von Beginn unserer Planungsphase an, waren Town&Country immer erreichbar, standen uns mit Rat und Tat zur Seite. Bei jeder Frage wurde sofort recherchiert und innerhalb kürzester Zeit Antworten geliefert - alles, obwohl noch nicht unterschrieben war. Frau Canis konnte zu jeder Tageszeit kontaktiert werden, sie organisierte Besichtigungen, traf sich mit uns zu zahlreichen Gesprächen und gab alle unsere Wünsche an den Standort Erfurt weiter, um die Planung voranzutreiben. Herr Reinhardt und Herr Winkler setzten unsere Änderungs-wünsche in die Tat um, hier wurde ein vollkommen anderes Haus nach unseren Vorstellungen konzipiert. Häuser von der Stange kann man bei Town&Country kaufen, muss man aber nicht- ganz nach dem Motto: Alles ist möglich. Durch das Engagement schon vor Unterzeichnung wussten wir, hier werden wir gut beraten und betreut. Wir wagten es also und gingen den Schritt mit Town&Country Erfurt. Als es dann an die Innenausstattung des Hauses ging waren wir mit Herrn Küffner sehr zufrieden, auch hier wurde das Haus komplett nach unseren Wünschen geplant. Unser Bauleiter Herr König hat von da an das Bauprojekt begleitet und war stets und ständig erreichbar und für unsere Fragen und Anliegen da. Die Organisation aller Gewerke und die zeitliche Abstimmung liefen durch ihn Hand in Hand. Leerzeiten entstanden so gut wie nie, was sich letztlich an der Bauzeit bemerkbar machte. Nach 5 Monaten Bauzeit war bereits die Hausübergabe!!! Auch die Gewerke, mit denen Town & Country Erfurt arbeitet, waren stets zuverlässig, freundlich und kompetent. Bei sämtlichen Anmerkungen bzw. Mängeln (nur sehr wenige) wurde stets reagiert und sofort nachgebessert. Auch noch heute nach der Hausübergabe können wir uns jederzeit an das Team wenden, sie stehen uns mit Rat und Tat zur Seite und sind bei allem kulant. Wir waren und sind sehr zufrieden, können Town & Country Erfurt nur wärmstens empfehlen und sagen nochmals DANKESCHÖN! Familie König

Wir haben 2008 in Erfurt mit Winkler Eigenheim Bau unser Haus gebaut und sind bis heute sehr zufrieden! Besonders Herr Schatz ist uns in guter Erinnerung geblieben. Die Qualität und Professionalität des Unternehmens haben sich bewährt – unser Zuhause fühlt sich auch nach all den Jahren noch perfekt an. Ein besonderes Dankeschön für die jährlichen Gastkarten zur Thüringen Ausstellung – eine tolle Geste, über die wir uns immer wieder freuen! Wir können Winkler Eigenheim Bau uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die großartige Arbeit!

Wir haben 2005 ein Town & Country Haus mit der Winkler Eigenheim Bau GmbH gebaut. Mit dem Bauablauf der Qualität sowie der Betreuung sind wir bis heute sehr zufrieden. Wir haben diese Entscheidung in unsere Zukunft nie bereut. Heute nach nicht einmal 20 Jahren ist die Immobilie unsere und Schuldenfrei. So können wir beruhigt in den verdienten Ruhestand gehen ohne Miete bezahlen zu müssen. Dank allen die daran beteiligt waren. Mfg Ines und Meik Laemmerzahl

Wir haben sehr gute Erfahrungen mit Town & Country im Raum Erfurt gemacht, unter der Leitung von Herrn Winkler und Herrn Reinhardt. Besonders möchten wir Frau Lauberbach hervorheben, die sich jederzeit zuverlässig um alle Details und Termine gekümmert hat. Wenn es Fragen oder Probleme gab, wurde immer schnell und lösungsorientiert gehandelt. Ein wirklich professionelles und kooperatives Team, das den Hausbau so stressfrei wie möglich gestaltet hat. Vielen Dank!

Unser Hausbau mit TC Winkler Eigenheim-Bau GmbH & Co.KG in Zeiten von Corona ist sehr gut über die Bühne gegangen. Vom Bereich der ersten Kontaktaufnahme (Hausverkäufer), über die Zuarbeit zur Finanzierung bis Hin zum eigentlichen Hausbau haben wir uns zum großen Teil bei der Firma Winkler gut aufgehoben gefühlt. Schön war, dass TC Winkler Eigenheim-Bau GmbH & Co.KG in allen Bereichen mit lokalen Firmen als Sub´s zusammen arbeitet. Nur ein kleiner Tipp am Rande, die Bauherren sind meistens Anfänger in Sachen Hausbau und damit auch mit allem, was damit zusammen hängt- deswegen lieber einmal mehr erklären oder mehr nachfragen, ob die Bauherren es wirklich so meinen bzw. verstanden haben, speziell im Bereich der Vorplanung. Gilt natürlich auch für alle potentiellen Häuslebauer- es hilft nur Fragen.

Kleine Mängel: Was reicht nicht aus, um die Abnahme zu verweigern?

  • Wichtig ist die Abgrenzung: Nicht jeder kleine Fehler berechtigt dazu, die Bauabnahme komplett zu verweigern. Geringfügige oder optische Mängel - auch unwesentliche Mängel genannt - muss der Bauherr in der Regel hinnehmen, ohne den Abnahmetermin platzen zu lassen. Gesetzlich spricht man oft davon, das Werk sei „im Wesentlichen“ vertragsgemäß fertig. Kleinere Schönheitsfehler stehen der Abnahme also nicht im Weg.
  • Beispiele, die nicht ausreichen, um die Abnahme zu verweigern: Ein paar Kratzer im Fensterrahmen, eine klemmende Zimmertür, leichte Farbabweichungen an den Wänden oder kleine unsaubere Silikonfugen im Bad - solche Mängel sind ärgerlich, aber sie machen das Haus bewohnbar. Sie gelten juristisch als hinnehmbare Unregelmäßigkeiten oder unwesentliche Mängel, die Sie im Abnahmeprotokoll vermerken, aber die Abnahme trotzdem durchführen sollten. Der Grund: Sie können diese Mängel vom Bauunternehmer nachbessern lassen und haben dafür Rechte, aber Sie können nicht auf unbestimmte Zeit die Übergabe des fertigen Hauses verweigern.
  • Tipp: Viele kleine Mängel auf einmal? Einzelne unwesentliche Baumängel haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Bauabnahme. Allerdings kann die Summe vieler kleiner Mängel ein Zeichen für Qualitätsprobleme sein. In Ausnahmefällen dürfen viele kleine Mängel zusammengefasst als ein wesentlicher Mangel gewertet werden. Praktisch heißt das: Wegen ein paar Kratzern können Sie die Abnahme nicht verweigern - aber wenn dutzende Mängel in allen Gewerken auftreten, könnten Sie argumentieren, das Haus sei insgesamt nicht vertragsgerecht erstellt. Hier sollte aber unbedingt ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um die Lage fachkundig zu bewerten.
  • Abnahme unter Vorbehalt: Die gängige Lösung bei kleineren Mängeln ist die Abnahme unter Vorbehalt. Das bedeutet, Sie erklären sich bereit, das Haus abzunehmen, aber Sie behalten sich schriftlich gewisse Mängelansprüche vor. Konkret werden im Abnahmeprotokoll alle festgestellten Mängel notiert, und Sie fügen einen Vorbehalt hinzu, dass Sie trotz Abnahme die Beseitigung dieser Mängel verlangen. Rechtlich wichtig: Durch eine Abnahme unter Vorbehalt gelten die Mängel nicht als akzeptiert - Sie verlieren Ihre Rechte nicht. Der Bauunternehmer muss die protokollierten Mängel beheben, und zwar in angemessener Frist.
  • Oft wird zugleich ein Zahlungseinbehalt vereinbart: Sie zahlen die Schlussrate noch nicht vollständig, sondern behalten einen Betrag (typisch etwa das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten) ein. Dieses Geld dient als Druckmittel, damit der Unternehmer die Restarbeiten zügig erledigt. Sobald die Mängel behoben sind, wird der einbehaltene Betrag an den Bauunternehmer bezahlt - und Sie haben ein mängelfreies Haus.

Fazit: Verweigern Sie die Bauabnahme nur bei wirklich gravierenden Mängeln. Kleinere Mängel berechtigen Sie nicht, den Schlüssel dauerhaft abzulehnen. Hier sollten Sie unter Vorbehalt abnehmen, Mängel protokollieren und die Nacharbeit einfordern. So kommen Sie rechtssicher zu Ihrem Haus, ohne auf Ihren Ansprüchen sitzen zu bleiben.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Richtig vorgehen bei Baumängeln

Für Bauherren ist es oft das erste Mal, dass sie mit solchen Situationen konfrontiert sind. Folgen Sie diesen Schritten, um bei Baumängeln rund um die Abnahme professionell und rechtssicher vorzugehen:

1. Mängel frühzeitig dokumentieren

Beweissicherung ist das A und O. Sobald Sie einen Mangel entdecken, halten Sie ihn schriftlich und mit Fotos fest. Am besten nutzen Sie eine Mängelliste oder ein Abnahmeprotokoll. Notieren Sie genau, wo und was nicht in Ordnung ist (z. B. „Riss im Putz, Wohnzimmer Nordwand, ca. 10 cm“) und wann Sie es festgestellt haben. Je genauer die Beschreibung, desto besser. Tipp: Gehen Sie schon vor der Abnahme mit einem Plan durchs Haus und kontrollieren jeden Raum und jedes Gewerk systematisch (Checklisten helfen dabei). So vermeiden Sie, dass offensichtliche Fehler übersehen werden.

2. Nachbesserung verlangen

Melden Sie die festgestellten Mängel unverzüglich dem Bauunternehmen und fordern Sie eine Nachbesserung. Das geschieht idealerweise schriftlich per Mängelanzeige/Mängelrüge, damit Sie einen Nachweis haben. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel und kündigen Sie an, dass Sie bis zur Behebung die Abnahme verschieben oder nur unter Vorbehalt durchführen. Wichtig: Bleiben Sie sachlich und konkret. Listen Sie alle Mängel auf, fügen Sie Fotos bei, und beziehen Sie sich auf den Bauvertrag und Ihr Recht auf ein mängelfreies Werk.

3. Abnahme verschieben oder unter Vorbehalt durchführen

Sollte es sich um wesentliche Mängel handeln, zögern Sie nicht, den Abnahmetermin zu verschieben, bis die Probleme gelöst sind. Sicherheit geht vor! Handelt es sich um überschaubare Mängel, können Sie die Abnahme des Hauses mit Mängeln trotzdem vornehmen, aber unbedingt unter Vorbehalt (wie oben beschrieben). Notieren Sie alle Mängel im Abnahmeprotokoll und erklären Sie schriftlich, dass Sie die Abnahme nur mit dem Vorbehalt der Mängelbeseitigung erklären. So sichern Sie Ihre Rechte. Unterschreiben Sie kein Protokoll, in dem Mängel fehlen oder das aussagt „Haus ohne Mängel abgenommen“, wenn das nicht der Wahrheit entspricht. Bestehen Sie darauf, jedes Problem aufzuführen - auch kleine, um Streit in der Gewährleistungszeit zu vermeiden.
Falls der Bauunternehmer Druck macht: Bleiben Sie freundlich, aber bestimmt. Sie haben das Recht, eine ordentliche Abnahme durchzuführen. Notfalls verschieben Sie den Termin um ein paar Tage, um einen Sachverständigen hinzuzuziehen (siehe nächster Schritt). Lieber etwas Verzögerung als ein unrechtsicherer Schnellschuss.

4. Protokoll führen und alles unterschreiben lassen

Ein detailliertes Abnahmeprotokoll ist Ihr bester Freund bei der Bauabnahme. Halten Sie darin fest: alle Mängel (mit Beschreibung), Ihren Vorbehalt, vereinbarte Fristen zur Behebung und ggf. welche Zahlungen einbehalten werden. Das Protokoll sollte von Ihnen und vom Bauleiter/Unternehmer unterschrieben werden. Damit besteht Einigkeit über den Zustand des Hauses und das weitere Vorgehen. Wichtig: Lassen Sie keine mündlichen Versprechen „Wir kümmern uns später darum“ gelten - alles gehört ins Protokoll! Was nicht drinsteht, könnte später verlorengehen. Führen Sie am besten auch privat Tagebuch über den Bauablauf: Notieren Sie Gespräche, Telefonate oder Auffälligkeiten. Diese Aufzeichnungen helfen, falls es doch zum Streit kommt.

Experten-Tipp:

Ziehen Sie frühzeitig einen Bausachverständigen hinzu. Ein unabhängiger Gutachter kann schon bei der Bauabnahme oder sogar davor Mängel erkennen, die Laien übersehen würden. Er bewertet, wie schwerwiegend ein Mangel ist, schätzt die Kosten der Behebung und hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. In Thüringen - wie überall - lohnt es sich, einen erfahrenen Sachverständigen (z. B. vom Bauherren-Schutzbund oder der Architektenkammer) zu engagieren. Die Kosten von vielleicht 500-1.000 € sind gut angelegt, wenn teure Folgeschäden oder Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Ein Sachverständiger an Ihrer Seite gibt Ihnen als Bauherr das nötige Selbstvertrauen, auch gegenüber Profis auf der Bauseite Ihre Interessen zu vertreten.

Mängelmanagement in der Praxis - So sorgt Winkler Eigenheim-Bau für Qualität

Ein Bauunternehmen, das transparent und kundenorientiert mit Mängeln umgeht, ist Gold wert. Die Winkler Eigenheim-Bau GmbH & Co. KG aus Thüringen legt großen Wert auf hohe Bauqualität und einen respektvollen, offenen Umgang mit Bauherren. Durch einen strukturierten Abnahmeprozess stellt Winkler Eigenheim-Bau sicher, dass es gar nicht erst zu bösen Überraschungen kommt.

Bereits während der Bauphase setzt Winkler Eigenheim-Bau auf Qualitätskontrollen. „Unsere Bauherren verdienen ein mangelfreies Eigenheim - dafür stehen wir mit unserem Namen. Qualität hat bei uns oberste Priorität“, betont Denis Winkler, Geschäftsführer der Winkler Eigenheim-Bau GmbH & Co. KG. Sollte dennoch ein Baumangel auftreten, wird dieser offen kommuniziert. Das Unternehmen sucht gemeinsam mit den Bauherren nach Lösungen und behebt Mängel so schnell wie möglich. „Für uns sind Ehrlichkeit und Lösungsorientierung das A und O. Wenn beim Bau Probleme auftreten, setzen wir uns umgehend mit unseren Kunden zusammen. Wir finden eine faire, nachhaltige Lösung, sodass einer sicheren Bauabnahme nichts im Wege steht“, erklärt Stephan Reinhardt, ebenfalls Geschäftsführer.

Winkler Eigenheim-Bau begleitet seine Bauherren Schritt für Schritt bis zur Abnahme. Dazu gehört eine ausführliche Vorab-Begehung, bei der eventuelle Restarbeiten oder kleinere Mängel aufgenommen werden. Keine Sorge vor der Bauabnahme: Bei Winkler Eigenheim-Bau können Sie sicher sein, dass kein Druck ausgeübt wird, etwas abzunehmen, was noch nicht in Ordnung ist. Im Gegenteil: Das Team setzt auf Transparenz und partnerschaftliche Kommunikation. Jeder festgestellte Mangel wird protokolliert und Sie erhalten klare Informationen, wie und bis wann die Behebung erfolgt.

Ein weiterer Vorteil: Als Town & Country Haus-Partner bietet Winkler Eigenheim-Bau den Hausbau-Schutzbrief an - darin ist unter anderem eine Abnahme mit einem unabhängigen Gutachter verankert. Dieses Extra an Sicherheit garantiert eine faire, rechtssichere Abnahme: Ein externer Bausachverständiger prüft gemeinsam mit Ihnen und Winkler Eigenheim-Bau das Haus, sodass wirklich jedes Detail stimmt. So etwas gibt Bauherren zusätzliches Vertrauen.

Die Werte der Winkler Eigenheim-Bau GmbH & Co. KG spiegeln sich im ganzen Bauablauf wider: höchste Bauqualität, Kundenzufriedenheit und Verlässlichkeit. Durch diese Philosophie entsteht am Ende ein fertiges Haus, bei dem die Schlüsselübergabe Freude macht - ohne offene Mängel und ohne rechtliche Bauchschmerzen.

Sie möchten eine sichere und faire Bauabnahme? Die Winkler Eigenheim-Bau GmbH & Co.KG begleitet Sie mit Erfahrung, Transparenz und dem Blick für jedes Detail - bis zur sorgenfreien Schlüsselübergabe.

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